AGB
ufertouristik.de/AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
1.) Reisevertrag:
Der Reisegast hat die Möglichkeit sich persönlich, oder telefonisch anzumelden. Die Buchung erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung aufgeführten Personen. Der Anmelder steht sowohl für seine Verpflichtung als auch für die der mitangemeldeten Personen ein. Nach der Anmeldungen wird Ihnen diese schriftlich bestätigt. Mit der Bestätigung erhalten Sie den bei allen Mehrtagesfahrten vorgeschriebenen Insolvenzversicherungs-schein.
Die Sitzplätze im Bus werden von uns in der Reihenfolge der Anmeldungen vergeben. Anspruch
auf einen bestimmten Sitzplatz hat der Reisegast nicht. Änderungen behalten wir uns vor. Sonderwünsche werden auf der Reisebestätigung festgehalten. Bei Telefonischer Anmeldung hat der Reisegast diese innerhalb von 7 Tagen nach erhalt unterschrieben zurückzusenden. Tut er dieses nicht, so wird die Reservierung vom Veranstalter nicht aufrecht erhalten. Der Reisevertrag kommt in diesem Falle nicht zustande. Weicht die Reisebestätigung von der Anmeldung ab, so hat der Reisegast dies innerhalb von 10 Tagen dem Veranstalter mitzuteilen. In diesem Fall erhält der Reisegast eine neue Bestätigung.
2. ) Zahlungsbedingungen:
Der Reisegast hat innerhalb von 14 Tagen der Reisebestätigung eine Anzahlung von 10% des Reisepreises zu leisten. Erst nach Eingang dieser Anzahlung gilt der Reisevertrag als abgeschlossen. Die Restzahlung hat der Reisegast unaufgefordert
bis spätestens 28 Tage vor Reiseantritt zu zahlen. Die Anzahlung und die Rastzahlung kann der Reisegast entweder in unserem Reisebüro begleichen oder auf unser Konto bei der
Volksbank Wipperfürth-Lindlar, BLZ. 37069840
Konto Nr. 5109949029 überweisen.
Bei Anmeldungen innerhalb von 2 Wochen vor Reisebeginn, wird der gesamte Reisepreis sofort fällig.
3.) Leistungen:
Unsere Leistungen richten sich nach den Leistungsbeschreibungen in unserem Katalog. Sondervereinbarungen sind schriftlich festzuhalten. Abweichungen einzelner Reiseleistungen, die nach Abschluss des Reisevertrages notwendig werden, und die nicht vom Veranstalter herbeigeführt wurde, sind erlaubt. Der Veranstalter wird stets dafür Sorge tragen dass die Abweichungen gleichwertig sind.
Der Gesamtzuschnitt der Reise darf nicht verändert werden.
Der Veranstalter hat das Recht bis 21 Tage vor Reiseantritt eine Reisepreiserhöhung von max. 7% zu verlangen, wenn nachweisbar und unvorhergesehen die Preise für die Beförderungen unverhältnismäßig gestiegen sind. Bei Preiserhöhung über 7% hat der Reisegast, kostenfrei von seiner Anmeldung zurückzutreten.
4.) Rücktritt des Kunden:
Tritt der Reisende von seiner Anmeldung zurück, aus welchen Gründen auch immer, hat der Reisegast pauschal folgende Entschädigungen zuleisten Bei Rücktritt bis 8 Wochen vor Reiseantritt hat der Reisegast lediglich ein Bearbeitungsgebühr von 5.-€ pro Person zu zahlen.
Bei Rücktritt bis 30 Tagen vor Reisebeginn: 10.-€.
30 – 20 Tage vor Reisebeginn: 25% des Reisepreises
19 – 14 Tage vor Reisebeginn: 50% des Reisepreises
13 - 7 Tage vor Reisebeginn: 65% des Reisepreises
6 - 0 Tage vor Reisebeginn: 100% des Reisepreises
Der Rücktritt ist vom Kunden schriftlich mitzuteilen.
Ist der Kunde zum vereinbarten Zeitpunkt nicht am Abfahrtsort, und kann die Reise somit nicht antreten, so hat er auf jeden Fall den gesamten Reisepreis zu zahlen.
5.) Reiseabbruch:
Wird die Reise durch einen Umstand abgebrochen, der in der Verantwortung des Reisenden liegt, so besteht kein Anspruch auf Kostenerstattung. Sollte der Abbruch durch Krankheit erfolgen oder familiärer Natur sein (z B. Todesfall, Unfall oder schwerer Erkrankung) so ist der Veranstalter verpflichtet, ersparte Aufwendungen zurückzuerstatten.
6.) Störung durch den Reisenden:
Wenn ein Reisegast den Reiseablauf erheblich stört, ist der Veranstalter nach vorheriger Abmahnung berechtigt, den Reisevertrag mit dem Störenden sofort zu kündigen. Der Reisepreis steht dem Veranstalter in diesem Fall trotzdem zu.
7.) Mindestteilnehmerzahl:
Bei unseren Reisen setzten wir grundsätzlich eine
Mindestteilnehmerzahl von 20 Personen
voraus.
Sollte diese Teilnehmerzahl nicht erreicht werden, hat Ufer Touristik das Recht, die jeweilige Reise bis 18 Tage vor Reisebeginn abzusagen und vom Reisevertrag zurückzutreten.
Sollte der Reisegast keine Ersatzreise buchen wollen oder wenn der Veranstalter nicht in der Lage sein sollte eine Ersatzreise anzubieten, so ist der angezahlte Betrag vom Veranstalter unverzüglich an den Reisegast zurückzusenden.
8.) Rücktritt durch den Reiseveranstalter infolge höhere Gewalt:
Der Reiseveranstalter hat das recht vom Reisevertrag zurückzutreten, wenn höhere Gewalt dafür verantwortlich ist.
Dies sind:
-Krieg oder innere Unruhe
- Epidemien
- Naturkatastrophen
- Zerstörung oder Schließungen der Unterkünfte
- Schließung der Grenzen
9.) Haftung des Reiseveranstalter:
Der Reiseveranstalter haftet im Rahmen der Sorgfaltpflicht für die gewissenhafte Reisevorbereitung. Er haftet für die Erbringung der Leistungen. Sind die Reiseleistungen nicht vertragsgemäß, so kann der Reiseende Abhilfe verlangen, sofern dies nicht in einem unverhältnismäßigen Aufwand steht.
10.) Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung:
Ansprüche wegen nicht ordnungsgemäßer Erfüllung der Reiseleistungen sind spätestens 4 Wochen nach Reiseende vom Reisenden schriftlich dem Veranstalter anzuzeigen. Nach dieser Frist können keine Ansprüche mehr an den Veranstalter gestellt werden. Wenn der Reisende aus nicht selbst verschuldete
Gründen diese
Frist nicht einhalten konnte, so verlängert sich diese Frist auf max. 6 Monate nach Reiseende.
11.) Pass-, Visa-und Gesundheitliche Vorschriften:
Der Reiseveranstalter weist auf eventuelle Pass und
Visavorschriften hin. Ebenso wird vom Reiseveranstalter auf gesundheitliche Bestimmungen hingewiesen, wenn diese bei einer Reise zu tragen kommen. Eine Gewähr für die erteilten Information übernimmt der Veranstalter nicht. Entstehen infolge fehlender persönlicher Voraussetzungen Schwierigkeiten, die die Fortführung der Reise beeinflussen, so kann der Reisende keine
Ansprüche an den Veranstalter stellen. Der Reisende muss
Notfalls die Reisegruppe verlassen und ist für die Weiter- oder Heimreise selbst verantwortlich.
12.) Versicherungen:
Jeder Reisegast ist nach den gesetzlichen Bestimmungen versichert. Wir empfehlen jedoch den Abschluss einer gebündelten Reiseversicherung sowie einer Reiserücktrittversicherung.
13.) Gerichtstand:
Erfüllungsort und Gerichtstand ist Wipperfürth.
14.) Sonstiges:
Bei allen Auslandreisen ist die Mitnahme eines Gültigen Personalausweises erforderlich. Die angegebenen Preise sind Endpreise. Änderungen im Programmablauf unseres jeweiligen Reiseprospektes behalten wir uns vor. Der Veranstalter haftet nicht für unvorhersehbare Ereignisse.
Wipperfürth, im Oktober 2002